AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der macREC GmbH, 3012 Bern

1. Allgemeine Bedingungen
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst unseren Fabrikanten gegenüber eingehen müssen, gehen auf den Abnehmer unserer Ware über und sind bei Weitergabe der Ware an einen Dritten diesem zu überbinden.

2. Preise und Aufträge
Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich bei folgenden Zahlungsmitteln: Barzahlung, Vorauszahlung per Bank-/Postüberweisung und Check. Die Preise gelten ab Geschäftsstelle macREC GmbH, Bern (Abholpreise), exklusive Versand, Verpackung und Versicherung. Für sämtliche Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto- oder Transportspesen. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei der Annullation von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt.

3. Liefer- und Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
Kommen Sie den von uns vorgegebenen Zahlungspflichten nicht fristgemäss nach, so geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und wir sehen uns veranlasst, ab diesem Zeitpunkt eine Mahngebühr gemäss unserer Zahlungskonditionen zu berechnen.

4. Lieferfrist, Erfüllung der Lieferung und Transportschäden
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer Lieferanten deren Haus verlässt. Alle Lieferungen von macREC GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltsware) geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist.

5. Warenrücksendungen, Umtausch
Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Software ungeöffnet) befinden. Auf Kundenwunsch speziell bestellte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.

6. Garantie und Haftung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 1 Jahr ab Lieferdatum der entsprechenden Teillieferung. Garantieerfüllungsort ist Bern. Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, deren Existenz nachweisbar auf schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen ist. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von geöffneten Softwarepaketen ist nur unter dieser Voraussetzung möglich. Es wird keine Garantie für die Kompatibilität der verkauften Soft- oder Hardware mit der bestehenden oder anzuschaffenden Soft- oder Hardware gewährt. Bei Verbrauchsmaterialien wie Disketten, Tapes und Wechselplatten wird nur die Formatierbarkeit und Funktionstüchtigkeit bei Auslieferung garantiert. Der Abnehmer hat allfällige Mängel spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt. Unsere Haftung beschränkt sich, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Datenverluste, Installationskosten, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

7. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Zahlungs- und Lieferkonditionen (gültig ab 1. September 2006)

1. Zahlungskonditionen

  1. 1.1  Zahlungskonditionen durch macREC GmbH: 10 Tage netto

  2. 1.2  Verzugszins 15% im Jahr

  3. 1.3  Mahnspesen ab der 2. Mahnung: CHF 20.00

2. Lieferkonditionen

  1. 2.1  Für Bestellungen mit einem Bestellwert von weniger als CHF 100.00 wird ein Zuschlag von CHF 10.00 erhoben.

  2. 2.2  Für dringliche Bestellungen, die nicht innerhalb unserer wöchenltlichen Sammelbestellungen aufgegeben werden können, oder Bestellungen, die

    direkt an die Kundenadresse ausgeliefert werden, erheben wir einen Zuschlag von CHF 30.00 (ab 30 kg Warengewicht fallen zusätzliche

    Portokosten).

  3. 2.3  Portokosten gehen zu Lasten des Bestellers. macREC GmbH behält sich vor, für Verpackung und Aufgabe einen angemessenen Zuschlag zu

    berechnen.

  4. 2.4  macREC GmbH liefert gegen Barbezahlung oder Vorauskasse. Lieferung gegen Rechnung bedingt eine längerfristige Geschäftsbeziehung und

    muss von der Geschäftsleitung bewilligt werden. macREC GmbH behält sich vor, für die Rechnungsstellung einen Zuschlag von CHF 30.00 zu

    erheben.

3. Garantieleistungen
3.1 Wir behalten uns vor, für die Garantieabwicklung von Waren, die nicht bei macREC GmbH, Bern bezogen worden sind, eine Umtriebsentschädigung

von pauschal CHF 100.00 zu belasten.